Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 18.10.2023 - 18 UF 39/23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
§ 22 Abs. 2 FamFG
Kostengrundentscheidung - Justiz Baden-Württemberg
§ 22 Abs 1 S 1 FamFG, § 22 Abs 1 S 2 FamFG, § 22 Abs 2 S 1 FamFG, § 22 Abs 2 S 2 FamFG, § 45 Abs 1 S 2 FamFG
Umfang und Folgen der Antragsrücknahme in der Beschwerdeinstanz auf die Kostenentscheidung erster Instanz bei familiengerichtlichen Verfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 22 Abs. 1 ; FamFG § 22 Abs. 2
Antragsrücknahme; Endentscheidung; Wirkungslosigkeit; Zu Umfang und Folgen der Wirkungslosigkeit einer bereits ergangenen Endentscheidung nach Antragsrücknahme in der Beschwerdeinstanz - rechtsportal.de
FamFG § 22 Abs. 1 ; FamFG § 22 Abs. 2
Antragsrücknahme; Endentscheidung; Wirkungslosigkeit; Zu Umfang und Folgen der Wirkungslosigkeit einer bereits ergangenen Endentscheidung nach Antragsrücknahme in der Beschwerdeinstanz
Verfahrensgang
- AG Waldshut-Tiengen, 15.12.2022 - 6 F 137/22
- OLG Karlsruhe, 18.10.2023 - 18 UF 39/23
Papierfundstellen
- FGPrax 2024, 47
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG München, 03.09.2019 - 31 Wx 118/18
Erteilung eines Testamentsvollstreckungserzeugnisses
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2023 - 18 UF 39/23
Die unter Ziffer 1. festgestellte Wirkungslosigkeit der Entscheidung des Amtsgerichts nach Antragsrücknahme führt dazu, dass auch dessen Kostenentscheidung wirkungslos geworden ist (OLG München vom 03.09.2019 - 31 Wx 118/18, juris Rn. 19).Die Zuständigkeit für die Entscheidung über die Kosten der ersten Instanz verbleibt nach Antragsrücknahme beim Beschwerdegericht, wobei der aufgrund der nunmehr erfolgten Antragsrücknahme veränderten Sachlage im Rahmen der nach § 83 Abs. 2 i.V.m. § 81 Abs. 1 FamFG zu treffenden Ermessensentscheidung Rechnung zu tragen ist (…BayObLG vom 07.02.2000 - 1Z BR 121/99, juris Rn. 9, 11; a.A. OLG München vom 03.09.2019 - 31 Wx 118/18, juris Rn. 19).
- OLG Karlsruhe, 23.02.2018 - 2 UF 113/16
Versorgungsausgleich: Anspruch einer Witwe auf Teilhabe an der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2023 - 18 UF 39/23
Wegen des Todes des Ausgleichspflichtigen ist insoweit allerdings nur noch das Einkommen des Ausgleichsberechtigten maßgeblich (OLG Karlsruhe vom 23.02.2018 - 2 UF 113/16, juris Rn. 112). - BayObLG, 07.02.2000 - 1Z BR 121/99
Erledigung des Erbscheinsantrag durch Ableben des Antragstellers
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2023 - 18 UF 39/23
Die Zuständigkeit für die Entscheidung über die Kosten der ersten Instanz verbleibt nach Antragsrücknahme beim Beschwerdegericht, wobei der aufgrund der nunmehr erfolgten Antragsrücknahme veränderten Sachlage im Rahmen der nach § 83 Abs. 2 i.V.m. § 81 Abs. 1 FamFG zu treffenden Ermessensentscheidung Rechnung zu tragen ist (BayObLG vom 07.02.2000 - 1Z BR 121/99, juris Rn. 9, 11;… a.A. OLG München vom 03.09.2019 - 31 Wx 118/18, juris Rn. 19).