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   OLG Karlsruhe, 18.10.2023 - 18 UF 39/23   

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https://dejure.org/2023,28350
OLG Karlsruhe, 18.10.2023 - 18 UF 39/23 (https://dejure.org/2023,28350)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.10.2023 - 18 UF 39/23 (https://dejure.org/2023,28350)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Oktober 2023 - 18 UF 39/23 (https://dejure.org/2023,28350)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW

    § 22 Abs. 2 FamFG
    Kostengrundentscheidung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 22 Abs 1 S 1 FamFG, § 22 Abs 1 S 2 FamFG, § 22 Abs 2 S 1 FamFG, § 22 Abs 2 S 2 FamFG, § 45 Abs 1 S 2 FamFG
    Umfang und Folgen der Antragsrücknahme in der Beschwerdeinstanz auf die Kostenentscheidung erster Instanz bei familiengerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 22 Abs. 1 ; FamFG § 22 Abs. 2
    Antragsrücknahme; Endentscheidung; Wirkungslosigkeit; Zu Umfang und Folgen der Wirkungslosigkeit einer bereits ergangenen Endentscheidung nach Antragsrücknahme in der Beschwerdeinstanz

  • rechtsportal.de

    FamFG § 22 Abs. 1 ; FamFG § 22 Abs. 2
    Antragsrücknahme; Endentscheidung; Wirkungslosigkeit; Zu Umfang und Folgen der Wirkungslosigkeit einer bereits ergangenen Endentscheidung nach Antragsrücknahme in der Beschwerdeinstanz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2024, 47
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 03.09.2019 - 31 Wx 118/18

    Erteilung eines Testamentsvollstreckungserzeugnisses

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2023 - 18 UF 39/23
    Die unter Ziffer 1. festgestellte Wirkungslosigkeit der Entscheidung des Amtsgerichts nach Antragsrücknahme führt dazu, dass auch dessen Kostenentscheidung wirkungslos geworden ist (OLG München vom 03.09.2019 - 31 Wx 118/18, juris Rn. 19).

    Die Zuständigkeit für die Entscheidung über die Kosten der ersten Instanz verbleibt nach Antragsrücknahme beim Beschwerdegericht, wobei der aufgrund der nunmehr erfolgten Antragsrücknahme veränderten Sachlage im Rahmen der nach § 83 Abs. 2 i.V.m. § 81 Abs. 1 FamFG zu treffenden Ermessensentscheidung Rechnung zu tragen ist (BayObLG vom 07.02.2000 - 1Z BR 121/99, juris Rn. 9, 11; a.A. OLG München vom 03.09.2019 - 31 Wx 118/18, juris Rn. 19).

  • OLG Karlsruhe, 23.02.2018 - 2 UF 113/16

    Versorgungsausgleich: Anspruch einer Witwe auf Teilhabe an der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2023 - 18 UF 39/23
    Wegen des Todes des Ausgleichspflichtigen ist insoweit allerdings nur noch das Einkommen des Ausgleichsberechtigten maßgeblich (OLG Karlsruhe vom 23.02.2018 - 2 UF 113/16, juris Rn. 112).
  • BayObLG, 07.02.2000 - 1Z BR 121/99

    Erledigung des Erbscheinsantrag durch Ableben des Antragstellers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2023 - 18 UF 39/23
    Die Zuständigkeit für die Entscheidung über die Kosten der ersten Instanz verbleibt nach Antragsrücknahme beim Beschwerdegericht, wobei der aufgrund der nunmehr erfolgten Antragsrücknahme veränderten Sachlage im Rahmen der nach § 83 Abs. 2 i.V.m. § 81 Abs. 1 FamFG zu treffenden Ermessensentscheidung Rechnung zu tragen ist (BayObLG vom 07.02.2000 - 1Z BR 121/99, juris Rn. 9, 11; a.A. OLG München vom 03.09.2019 - 31 Wx 118/18, juris Rn. 19).
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